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Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

NEUE FÖRDERRICHTLINIE

Die neue Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung ist da.  

Wer sich für die Investition in eine Photovoltaikanlage entscheidet, zeigt nicht nur Bewusstsein für die Umwelt, sondern wird dabei vom österreichischen Staat auch finanziell unterstützt.

Damit Sie alle Vorteile der Förderung bestmöglich nutzen können, beraten und begleiten wir Sie gerne von der Antragerstellung und -einreichung bis zur vollständigen Montage Ihrer PV-Anlage.

IHR ANSPRECHPARTNER
Charly Gundendorfer
c.gundendorfer@esa.at
+43 676 88 75 15 13

ECKDATEN & VORAUSSETZUNGEN ZUR FÖRDERUNG:
  • Ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaikanlagen
  • Anlagengröße zwischen 5 kWp und 50 kWp. 
  • Abwicklungsstelle: „KOMMUNALKREDIT – Public Consulting“
  • Förderungszeitraum/Antragstellung: 04.04.2017 bis 15.11.2017 (12:00 Uhr)


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