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Förderungen für PV & Speicherlösungen

ZUSÄTZLICHE FÖRDERUNGEN DURCH GESETZES-NOVELLE

Durch die Gesetzesnovelle werden die Errichtung von PV-Anlagen und die Kombination mit entsprechenden Speicherkapazitäten gefördert. Mit dem neuen Konzept stehen hierfür in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 30 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

HÖHE DES INVESTITIONSZUSCHUSSES

PV-ANLAGEN
Der Investitionszuschuss für die PV-Anlage beträgt maximal 30% der unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionen (d.h. ohne Grundstückskosten), wobei die maximale Höhe wie folgt definiert wird: maximal EURO 250/kWp bei einer Leistung der PV-Anlage bis 100 kWp. Maximal EURO 200/kWp bei einer Leistung der PV-Anlage von mehr als 100 kWp bis 500 kWp.

STROMSPEICHER
Wird bei einer PV-Anlage eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens 0,5 kWh pro kWp installiert oder eine bestehende Speicherkapazität erweitert, kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von EURO 500/kWp gewährt werden. Gefördert wird bis max. 10 kWh/kWp².

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
  • Die PV-Anlage befindet sich ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage (z.B. Carport) oder auf einer Betriebsfläche (z.B. Lagerplätze, Werksgelände, Parkplätze, ausgenommen Grünflächen).
  • Die PV-Anlage ist bzw. wird an das öffentliche Netz angeschlossen.
  • Für die jeweilige Errichtung oder Erweiterung wird keine OeMAG Förderung (Einspeisetarifförderung gemäß § 12 ÖSG 2012) bezogen.
  • Für die jeweilige Errichtung oder Erweiterung wird keine Förderung durch den Klima- und Energiefonds oder eine Landesförderung bezogen.

ACHTUNG: Förderanträge müssen VOR der Investition bei der OeMAG, der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG als Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse, eingereicht werden. Die Einbringung eines Förderantrags ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung möglich (vorhandener Netzzugang). Diese erhalten Sie in Vereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Falschangaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrags. Da die Netzzusage mitunter 3-4 Wochen dauern kann, empfehlen wir Ihnen, sich schon jetzt mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen.

ZUSÄTZLICHE VORTEILE
  • Durch die neue Regelung können nun auch Dachflächen von Mehrparteienhäusern genutzt werden - "Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage"
  • Vorreihung bei der Mittelvergabe für Anlagen mit einem hohen Eigenversorgungsgrad
  • Förderung von PV-Anlagen bis 500 kWp
RUND UM GUT BETREUT MIT ESA

Wer sich für die Investition in eine Photovoltaikanlage entscheidet, zeigt nicht nur Bewusstsein für die Umwelt, sondern wird dabei vom österreichischen Staat auch finanziell unterstützt.

Damit Sie alle Vorteile der Förderung bestmöglich nutzen können, beraten und begleiten wir Sie gerne von der Antragerstellung und -einreichung bis zur vollständigen Montage Ihrer PV-Anlage.

IHR ANSPRECHPARTNER

CHARLY GUNDENDORFER
c.gundendorfer@esa.at
+43 (0) 676 88 7515-13

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